Wie läuft die Vermittlung ab?
Festeinstellungen
Die Einrichtung/Klinik/Praxis beauftragt uns mit der Vermittlung eines Bewerbers. Wir lassen der Einrichtung schnellstmöglich die anonymisierten Lebensläufe passender Bewerber zukommen.
Bei Interesse stellen wir den Kontakt zwischen der Einrichtung und dem Bewerber her. Als weitere Leistungen übernehmen wir neben der Vermittlung die Verhandlung zwischen der Einrichtung und dem Bewerber und die organisatorische Vorbereitung zur Aufnahme der Tätigkeit.
Bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir von der Einrichtung eine Kopie des Arbeitsvertrages. Wir berechnen dann eine Vermittlungsprovision in der Höhe eines Bruttomonatslohns, der zwischen dem Bewerber und der Einrichtung vereinbart wurde.
Für Bewerber ist unser Service kostenlos und provisionsfrei.
Wir bieten als einziger Anbieter eine Garantie auf Rückerstattung der Provision bei Festanstellungen.
Diese und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB:
>> AGBs für Ärzte und medizinisches Personal zur Festanstellung
>> AGBs für Einrichtungen bei Festanstellungen
Honorarvertretungen
Wir benachrichtigen interessierte und verfügbare Honorarvertreter über das Vertretungsangebot. Bei Interesse setzt sich der Honorarvertreter mit uns in Verbindung. Wir lassen der Einrichtung dann schnellstmöglich die anonymisierten Lebensläufe passender Honorarvertreter zukommen.
Wir übernehmen neben der Vermittlung die Verhandlung zwischen der Einrichtung und dem Bewerber und die organisatorische Vorbereitung zur Aufnahme der Tätigkeit. Die Auftragsvergabe erfolgt durch die Einrichtung.
Der Honorarvertreter erhält über uns einen von der Einrichtung unterschriebenen Honorarvertrag und einen Abrechnungsbogen. Die Einrichtung erhält über Dr. Jobs den gleichen, vom Honorarvertreter unterschriebenen, Vertrag. Der Honorarvertrag legt Einsatzzeitraum, -ort und -honorar fest. Einen Vordruck für einen Honorarvertrag finden Sie hier.
Die Abrechnung des Honorars übernehmen wir im Auftrag des Honorarvertreters anhand des vom Honorarvertreter auszufüllenden Abrechnungsbogens. Der Honorarvertreter lässt den Abrechnungsbogen über die erbrachten Arbeitsstunden von der Einrichtung unterschreiben und händigt dieser eine Kopie aus. Der Abrechnungsbogen ist auch vom Honorarvertreter auszufüllen, wenn die Abrechnung nicht stundenweise sondern nach Tagessatz erfolgt. Die Einrichtung quittiert den Empfang der Kopie auf dem Abrechnungsbogen. Anschließend gibt der Honorarvertreter den unterschriebenen Abrechnungsbogen an uns weiter.
Wir schreiben im Namen des Honorarvertreters eine Rechnung für die erbrachten Arbeitsstunden zuzüglich einer Vermittlungsprovision von 10% auf das Gesamthonorar und leiten diese an die Einrichtung weiter. Die Abrechnung erfolgt in der Regel wöchentlich, soweit nicht anders vereinbart.
Sobald der Rechnungsbetrag auf unser Konto eingegangen ist, überweisen wir das fällige Honorar an den Honorarvertreter.
Für Honorarvertreter ist unser Service kostenlos und provisionsfrei.
Den Abrechnungsbogen können Sie hier herunterladen und ausdrucken.
Einen Musterhonorarvertrag finden Sie hier.
Dem Honorarvertreter wird von der Einrichtung für die Dauer seines Einsatzes eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB:
>> AGBs für Honorarpersonal
>> AGBs für Einrichtungen bei Honorarvertretungen
Welche Dokumente wir von Ihnen für den Bewerbungsprozess benötigen erfahren Sie hier.