Vergütung und Honorar

Einem Honorarvertreter wird von der Einrichtung für die Dauer seiner Tätigkeit eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung gestellt. Der Honorarvertreter kann für die Dauer seiner Tätigkeit kostenlos an der Personalverpflegung teilnehmen. Sollte die Unterkunft und/oder die Verpflegung von der Einrichtung nicht zur Verfügung gestellt werden können, zahlt die Einrichtung dem Honorarvertreter eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird in einer gesonderten Vereinbarung bestimmt.

Folgende Stundensätze gelten als Richtwerte für das Honorar des Honorarvertreters:

Ärzte

  • Assistenzarzt: ab EUR 50,00
  • Facharzt/Oberarzt: ab EUR 65,00
  • Chefarzt: ab EUR 80,00

Krankenpflegepersonal

  • Diplomiertes Krankenpflegepersonal ab 25 EUR
  • Diplomiertes Krankenpflegepersonal (mit Zusatzqualifikation/ Fachkundennachweis) ab 30 EUR

Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste werden entsprechend einer gesonderten Vereinbarung vergütet. Die Höhe bei Tagessätzen wird individuell zwischen Honorarvertreter und Einrichtung vereinbart, sie orientieren sich allerdings grob an den Stundensätzen.

Die AGBs für Honorarvertretungen finden sie hier:

>> AGBs für Honorarpersonal

>> AGBs für Einrichtungen bei Honorarvertretungen

Einen Musterhonorarvertrag finden Sie hier.

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>> AGBs


  
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